Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, generelles Verbot von Feuerwerk

Die Regierungsstatthalter/innen des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 "gross" ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald erlassen. Ebenso gilt ein absolutes Verbot von Höhenfeuern und Feuerwerk.

Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt.

Ausserhalb der Verbotszonen dürfen Feuer gemäss den Vorgaben des Kantons nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden, bei Wind soll ganz darauf verzichtet werden.

Wir bitten die Bevölkerung, das kantonale Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald oder in Waldesnähe einzuhalten. Ferner bitten wir Sie, sich an allfällige zusätzliche Anweisungen der lokalen Behörden zu halten. Vielen Dank.

Aktuelle Informationen und Verhaltensweisen des Kantons Bern finden Sie hier.